Nachprüfung im Abitur: was gemeint ist und wie die Wiederholung funktioniert
Das Wort Nachprüfung ist verwirrend. In den vier Ländern, die diese Seite behandelt, nennt nur Niedersachsen in seiner Terminbekanntmachung eine mündliche Nachprüfung im Abitur. Ein nicht bestandenes Abitur kann in der Regel einmal wiederholt werden.
Was „Nachprüfung“ in den vier Ländern bedeutet
NRW: Die Nachprüfung nach § 10 APO-GOSt betrifft die nachträgliche Versetzung in die Qualifikationsphase. § 40 Abs. 3 regelt den nachträglichen Erwerb eines Abschlusses am Ende der Einführungsphase. Beides gehört nicht zum Abitur.
Bayern: Die Nachprüfung (§ 33 GSO) gilt für die Jahrgangsstufen 6 bis 9 und hat mit dem Abitur nichts zu tun.
Niedersachsen: Die Terminbekanntmachung für 2027 nennt vom 28. bis 30. Juni 2027 eine „mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern“. In der AVO-GOBAK kommt das Wort nicht vor. Nach Zeitpunkt und Inhalt handelt es sich um die zusätzliche mündliche Prüfung nach § 13 AVO-GOBAK.
Baden-Württemberg: Im Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe 2027 kommt das Wort nicht vor.
Zusätzliche mündliche Prüfung statt „Nachprüfung“
NRW: Eine mündliche Prüfung in einem der Abiturfächer 1 bis 3 wird angesetzt, wenn das Bestehen gefährdet ist (§ 36 Abs. 2), oder auf Wunsch (§ 36 Abs. 3).
Bayern: Eine mündliche Zusatzprüfung in einem schriftlichen Fach kann auf Antrag oder auf Anordnung des Prüfungsausschusses stattfinden (§ 50 Abs. 3 GSO).
Baden-Württemberg: Wer im schriftlichen Teil eines Faches 0 Punkte erhält, braucht in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung mindestens 3 Notenpunkte.
Niedersachsen: Die Prüfungskommission entscheidet nach den schriftlichen Ergebnissen, wer zusätzlich mündlich geprüft wird. Du kannst dies schriftlich beantragen (§ 13 Abs. 1 AVO-GOBAK).
Wiederholung
Ein bestandenes Abitur kann nicht wiederholt werden.
NRW: Ein nicht bestandenes Abitur kann einmal wiederholt werden (§ 41 APO-GOSt). In besonderen Fällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde eine weitere Wiederholung erlauben.
Bayern: Das Abitur kann einmal wiederholt werden und umfasst dann alle Prüfungsteile. Die Ergebnisse aus 13/1 und 13/2 des ersten Versuchs verfallen (§ 58 GSO). Mit Genehmigung des Staatsministeriums ist eine zweite Wiederholung möglich (Art. 54 Abs. 5 BayEUG).
Niedersachsen: Möglich ist eine Wiederholung des 3. und 4. Halbjahres mit erneutem Abitur. Ergebnisse des ersten Versuchs zählen nicht (§ 19 Abs. 1 AVO-GOBAK). In besonderen Fällen kann die Schule eine weitere Wiederholung gestatten (§ 19 Abs. 2).
Baden-Württemberg: Der Leitfaden beschreibt die Wiederholung nach § 31 der Abiturverordnung. Die Einzelheiten hängen davon ab, wann das Abitur nicht erreicht wurde.
Wo die Entscheidung fällt
Über Einzelfälle entscheiden Schule, Prüfungsausschuss und Schulaufsicht deines Landes. Frag dort nach, bevor du planst.
Stand: 20. Oktober 2026. Diese Seite gilt für die genannten Länder. Koydo ist ein unabhängiges Lernangebot und nicht mit Behörden verbunden. Prüfe die Angaben immer bei deiner Schule und beim Kultusministerium deines Landes.